Wohnheime der Universität
Komfortables Wohnen für Studenten mit modernen Annehmlichkeiten und günstigen Preisen
Regeln für die Unterbringung im Wohnheim
Erforderliche Dokumente:
- Pass und notarielle Übersetzung des Passes ins Russische
- Fotos 3x4 (4 Stück)
- Bescheinigung aus der medizinischen Einrichtung über das Fehlen von Krankheiten und über das Fehlen von HIV, Hepatitis B und C, Fluorographie)
- Kopie der Krankenversicherung (falls vorhanden / kann bei der Ankunft in der Russischen Föderation ausgestellt werden)
- Zulassungsbescheid (Veröffentlichung auf der Website)
- Bescheinigung über die Zahlung der Unterkunft
Siedlungsbedingungen:
- Einzug in Universitätswohnheime nach Aufnahmebescheid vorbereitet
- Das Verfahren der Unterbringung in einem Wohnheim (Abschluss eines Mietvertrags) für Studenten und Doktoranden erfolgt in den entsprechenden Wohnheimen, deren Nummern und Adressen in den Dokumenten im persönlichen Kabinett des Studenten angegeben sind
Annehmlichkeiten und Infrastruktur
Alle Wohnheime sind mit modernen Annehmlichkeiten für komfortables Wohnen und Studieren ausgestattet
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SporthalleСовременное оборудование для фитнеса
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Die SicherheitКруглосуточная охрана и видеонаблюдение
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Coworking-BereicheТихие места для учебы и работы
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Die CafeteriaСтоловая с разнообразным меню
Abteilung für Wohnheimarbeit
Weitere Informationen
Die Gesamtheit aller Wohnheime der Südlichen Föderalen Universität stellt einen vereinigten Studentencampus dar. Der Studentencampus der SFU in Rostow-am-Don umfasst 5 Wohnheime des Sektions- und 1 des Korridortyps aus den 70er Jahren, 6 Wohnheime des Wohnungstyps, die in der Zeit von 2011 bis 2014 gebaut wurden. Die Studentenstadt in Taganrog umfasst 7 Wohnheime aus den 1950-70er Jahren. Nach Erlass des Einschreibungsbefehls ist es notwendig, sich im "Personenkonto des Studenten" auf der Website der SFU zu registrieren, der Antrag auf Einzug in das Wohnheim wird über das "Personenkonto des Studenten" gestellt. Für Bürger des nahen und fernen Auslands ist es notwendig, sich innerhalb von 3 Tagen ab dem Zeitpunkt des Einzugs in das Wohnheim beim Migrationsdienst zu registrieren.

















